Unsere Dienstleistungen

Unsere Dienstleistungen

Für alle notariellen Bedürfnisse.

Immobilienübertragung

Verträge betreffend die Übertragung von Immobilien (Häuser, Eigentumswohnungen, Bauplätze oder Grundstücke etc.):

Notfallvorsorge

General- und Vorsorgevollmachten zur Absicherung für den Fall, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.

Ehe- & Familienrecht

Eheverträge vor oder nach Eheschließung und Scheidungsvereinbarungen zur Regelung der Folgen einer akuten Scheidung.

Grundschulden

Beurkundung von Grundschuldbestellungen in vollstreckbarer Form oder Beglaubigungen von nicht vollstreckbaren Grundschulden.

Erbrecht

Erstellen von Testamenten oder Erbverträgen, um Regelungen für den Todesfall zu treffen.

Nachlassregelung

Beurkundung von Erbscheinsanträgen oder Anträgen für Testamentsvollstreckerzeugnisse
Wieso wir?

Wir sind da, um Ihnen zu helfen.

Unser Team berät und hilft Ihnen in jeder Situation.

Zudem erwarten Sie bei uns:

Direkte Ansprechpartner

Auf Wunsch auch telefonische oder videotelefonische Beratung

Herunterladbare Vorlagen

Teilen Sie uns ihr Anliegen über unsere Datenblätter mit!

Kaufvertrag
Schenkungsvertrag
Allgemeine Daten
Erbauseinandersetzung
Erbscheinantrag
Testament
Gründung einer Kapitalgesellschaft (GmbH / UG)
Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen
Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns

FAQ

Häufig auf Google gestellte Fragen.

Hier finden Sie die Fragen und Antworten, die von den meisten Menschen auf Google bezüglich eines Notars gefragt werden.

Haben Sie weitere Fragen, die hier nicht aufgelistet sind, dürfen Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

Wer Unterstützung in einem Rechtsstreit braucht, der sichert sich die Hilfe eines Rechtsanwaltes. Wer dagegen Urkunden oder Verträge beglaubigen lassen möchte, der geht zum Notar. Anders als ein Rechtsanwalt vertritt ein Notar nicht eine bestimmte Partei, sondern ist ein unabhängiger und unparteiischer Verwalter.
Der Notar (von lateinisch notārius ‚Geschwindschreiber') ist eine Person, die Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt.
Als Amtsperson darf der Notar nicht ohne hinreichenden Grund eine Beurkundung ablehnen. Ablehnen muss er die Beurkundung jedenfalls dann, wenn er sich in einem Interessenkonflikt sieht. Dies kann der Fall sein, wenn er mit einem der Beteiligten verwandt, verschwägert oder verheiratet oder er selbst Beteiligter ist.
Der Gesetzgeber hat bei einem Immobilienkauf die Beurkundung durch einen Notar vorgeschrieben, da die Beteiligten bei einem so wichtigen Geschäft geschützt werden sollen. Aufgabe des Notars ist der Schutz beider Parteien. Eine Partei soll an ihren Kaufpreis gelangen, die andere an das Eigentum.
Notare sind besonders qualifizierte und erfahrene Juristen, deren Urkunden für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und Schutz des Unerfahrenen sorgen. Der Notar wird als Amtsperson vom jeweiligen Ministerium der Justiz ernannt.
Fehlende notarielle Beurkundung: Wurden Verträge zum Hauskauf, zur Eheschließung oder Erbverteilung nicht notariell beurkundet, ist er nicht rechtlich bindend.
 
Der Notar wird für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege öffentlich bestellt. Er vertritt nicht die Interessen einer Partei, sondern nimmt eine neutrale und objektive Stellung ein und berät und betreut die Beteiligten unabhängig und unparteiisch.

Bitte entschuldigen Sie, unsere Formulare stehen bald zum Download zur Verfügung

Bis dahin können Sie uns jederzeit zu unseren Öffnungszeiten anrufen und wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.

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