General- & Vorsorgevollmacht

Wir können helfen!

Ein Unfall oder eine (altersbedingte) Erkrankung können dazu führen, dass Sie Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten nicht mehr (vollständig) selbst erledigen können und dann eventuell auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Mother and daughter hugging sharing love and care. Motherhood. Happy Mother`s day!
Little girl with grandmother clap their hands in the bedroom on the bed

Beschreibung des Tätigkeitsfeldes:
General- & Vorsorgevollmacht

Es ist wichtig, sich bereits vor dem Fall der Fälle um eine entsprechende Vorsorge zu kümmern. Oft ist es zu spät, wenn der Notfall eingetreten ist. Auch der Ehepartner darf nicht immer automatisch Entscheidungen für den anderen Ehegatten treffen.

Um die Bestellung eines Betreuers durch das Amtsgericht zu vermeiden, hilft eine General- und Vorsorgevollmacht. Hier können Sie auswählen, wer das Recht haben soll ihre Angelegenheiten zu regeln. Entweder weil Sie es selbst nicht mehr können oder wenn Sie den Bevollmächtigten dazu ausdrücklich beauftragen.

Die Vollmacht können Sie auch im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren, mehr als 1,1 Millionen Einträge liegen dort bereits vor. So ist sichergestellt, dass ihre Vollmacht bei Bedarf auch gefunden und entsprechend berücksichtigt wird.

Laden Sie hier die nötigen Dokumente herunter.

Teilen Sie uns ihr Anliegen über unsere Datenblätter mit!

General- & Vorsorgevollmacht
Schenkungsvertrag
FAQ

Häufig auf Google gestellte Fragen.

Hier finden Sie die Fragen und Antworten, die von den meisten Menschen auf Google bezüglich des Immobilienrechts gefragt werden.

Haben Sie weitere Fragen, die hier nicht aufgelistet sind, dürfen Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

 
Die Kosten einer Generalvollmacht sind vom Vermögen des Vollmachtgebers abhängig. Bei einem Vermögen von 50.000 Euro kostet die Erstellung und Beurkundung etwa 80 Euro, bei einem Vermögen von 300.000 Euro etwa 280 Euro.
Dann kann eine Generalvollmacht sinnvoll sein. In den allermeisten Fällen hingegen ist eine Vorsorgevollmacht zu empfehlen. Mit ihr können die bevollmächtigten Personen Sie lediglich in den konkret festgelegten Lebensbereichen vertreten, die sie in der Vorsorgevollmacht benennen.
Grundsatz: Vollmachten sind formfrei

Keine Vollmacht erfordert grundsätzlich eine Beglaubigung oder sogar eine notarielle Beglaubigung. Dies ist den §§ 164 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und insbesondere in § 167 Abs. 2 BGB klar geregelt, d.h. eine formlose Vollmacht reicht fast immer.
Eine Generalvollmacht berechtigt laut Definition die bevollmächtigte Person dazu, den Vollmachtgeber in rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten zu vertreten. Hierbei kann es sich zum Beispiel um eine Erbausschlagung oder die Aufnahme eines Kredites handeln.
Eine Generalvollmacht wird gewöhnlicherweise sofort nach Aushändigung wirksam, allerdings können Sie die Wirksamkeit auch zeitlich begrenzen. Wann ist eine Generalvollmacht sinnvoll? Vor allem bei einer umfassenden Vermögensvertretung.
Die Vorsorge-General-Vollmacht ist eine generelle Bevollmächtigung für alle mögliche Arten von Rechtsgeschäften. Sie bevollmächtigt eine Vertrauensperson alle persönlichen und finanziellen Geschäfte für den Vollmachtgeber im Falle einer Notsituation zu tätigen.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns

Beispielhafter Ablauf

Sobald jemand den Notar mit der Vorbereitung der Beurkundung beauftragt, beginnt der Prozess. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Abbruch des Verfahrens mit Kosten verbunden. Solange der Notar keinen Entwurf erstellt hat, sind die Gebühren deutlich geringer als nach Erstellung und Versendung eines Entwurfes.

Teilen Sie uns mit, was beurkundet werden muss. Sie müssen keine rechtlichen Angaben machen. In der Regel reicht es aus, wenn Sie uns in eigenen Worten mitteilen, was Sie lösen oder erreichen wollen. Die Form ist Sache von uns.

Wenn eine Partei nicht gut genug Deutsch spricht, teilen Sie uns dies bitte zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit. Zum Termin muss dann ein Übersetzer hinzugezogen werden. In manchen Fällen muss das Dokument auch schriftlich übersetzt werden. Beides erfordert zusätzliche Zeit.

Der Notar erstellt anhand der von Ihnen erhaltenen Informationen einen Entwurf. Denken Sie daran, dass ein Notar nur Informationen in einem Entwurf berücksichtigen kann, die Sie oder die andere Partei ihm zur Verfügung stellen. Wenn Sie dem Notar Informationen (absichtlich oder nicht) vorenthalten, wird der Entwurf Ihrer Situation nicht vollständig gerecht.

In der Regel schickt Ihnen ein Notar einen Entwurf, damit Sie sich auf ihren Termin vorbereiten, eventuelle Lücken ausfüllen und eventuell noch vorhandene Ungenauigkeiten korrigieren können. Sobald der Notar den Entwurf verschickt hat, sind die Kosten für die Beendigung des Verfahrens erhöht.

Sollten Sie Änderungen oder Ergänzungen haben, teilen Sie dies bitte rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin dem Notar mit. Der Notar hat dann genügend Zeit, Änderungen und Ergänzungen zu prüfen und einzufügen. Und er kann den überarbeiteten oder ergänzten Entwurf vor der Beurkundung erneut an alle relevanten Personen zur Überprüfung senden.

Teilen Sie deshalb ihre Änderungswünsche so früh wie möglich mit, um auch den anderen Beteiligten genug Zeit zur Überprüfung des Entwurfes bei Änderungen zu geben.

Nachdem sich die Beteiligten und der Notar auf den Urkundentext geeinigt haben, kann ein Beurkundungstermin vereinbart werden.

Der Termin beginnt mit der Feststellung der Personalien. Bringen Sie also bitte gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass) mit.

Wenn Sie noch weitere Dokumente mitbringen müssen, teilen wir ihnen dies im Normalfall mit. Es schadet aber nicht, wenn Sie mehr Unterlagen als benötigt dabeihaben. Sofern wir von Ihnen amtliche Urkunden (wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Erbscheine, Testamente und Gerichtsakten, notarielle Urkunden) benötigen, benötigen wir in der Regel das Original, manchmal reichen auch beglaubigte Kopien. Eine einfache normale Kopie reicht oft nicht aus.

Der Notar liest Ihnen den vollständigen Text der Urkunde vor und stellt Ihnen alle Anlagen (z.B. Pläne) zur Ansicht zur Verfügung.  Das Vorlesen des Vertrages mag etwas altmodisch erscheinen, stellt aber sicher, dass alle Beteiligten den vollständigen Vertragstext mindestens einmal gehört haben. Auch kann der Notar den Inhalt der Urkunde beim Vorlesen besser prüfen. Sie werden überrascht sein, wie viele Ungereimtheiten Ihnen erst beim Vorlesen auffallen.

Während des Termins erläutert Ihnen der Notar den Inhalt der Urkunde. Stellen Sie im Termin alle Fragen die ihnen auf dem Herzen liegen. Im Termin aufkommende Fragen lassen sich in den meisten Fällen schnell im Termin klären.

Wenn Sie nach dem Vorlesen der Urkunde und dem Klären Ihrer Fragen mit dem Inhalt der Urkunde einverstanden sind, unterschreiben Sie diese. Anschließend unterschreibt auch der Notar. Damit ist die Beurkundung beendet.

Der Notar bringt auf dem Originaldokument sein Siegel an. Die Abschriften werden dann vom Original abgefertigt.  Diese Kopien können als beglaubigte Kopien oder einfache Kopien erstellt werden.

Jeder Beteiligte erhält die vorgesehenen Ausfertigungen oder Abschriften übersandt. Gleichzeitig bekommen Sie normalerweise auch unsere Rechnung.

Im Anschluss an den Termin vollzieht der Notar die Urkunde, d. h. er führt die gewünschten rechtlichen Veränderungen herbei.

Manchmal erfordert die Urkunde, dass der Notar Verzichtserklärungen, Vorkaufsrechtsbescheide und andere Dokumente einholt, um die Urkunde ordnungsgemäß abzuwickeln.

Dem Notar obliegt ferner die Überwachung bestimmter Tätigkeiten, teilweise auch als Treuhänder. Beispielsweise informiert er den Käufer über die Fälligkeit des Kaufpreises.

Anträge beim Grundbuchamt oder Handelsregister werden vom Notar auf der Grundlage einer Urkunde eingereicht. In der Urkunde wird dem Notar hierzu eine Vollmacht erteilt oder er ist kraft Gesetzes antragsbefugt.

Wenn die Urkunde endgültig abgewickelt und der gewünschte Erfolg eingetreten ist, informiert Sie der Notar noch einmal abschließend.

 
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