Grundschulden

Wir stehen Ihnen zur Seite

Oft verlangen Banken für die Besicherung von Darlehen die Verpfändung von Grundbesitz durch die Eintragung einer Grundschuld oder einer Hypothek. Entweder verpfänden Sie direkt die Immobilie, die Sie kaufen wollen, oder Sie beleihen ein Objekt, welches ihnen bereits gehört.

Lassen Sie uns einfach die Formulare, die Sie von ihrer Bank erhalten haben, zukommen. Dann besprechen wir alle erforderlichen Schritte und veranlassen nach ihrem Termin die entsprechenden Eintragungen im Grundbuch. Im Termin erläutern wir gerne selbstverständlich auch alle Regelungen die ihre Bank verlangt und weisen ggf. auf Besonderheiten hin.

Zugleich übersenden wir nach ihrem Termin alle erforderlichen Dokumente an ihre Bank und sorgen dafür, dass das Grundbuchamt nach der Eintragung direkt auch ihre Bank über die Eintragung informiert.

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Rechtliche Hintergründe der Grundschuldbestellung

Nach § 1192 BGB gelten die meisten Hypothekengesetze auch für Grundschulden. Eine Grundschuld ist eine durch Grundstücke und Grundstücke besicherte Hypothek zugunsten einer Bank oder eines Gläubigers. Sie wird im Grundbuch der Immobilie eingetragen und stellt die Höhe des Darlehens dar. Die Hypothek dient der Baufinanzierung. Wenn Sie Ihr Darlehen nicht zurückzahlen können, kann die Bank die Grundschuld nutzen, um ihr Geld zurückzubekommen. Mit der Eintragung der Grundschuld übertragen Sie der Bank oder anderen Gläubigern Rechte an Ihrem Eigentum. Die Bank kann die Grundschuld an eine andere Partei verkaufen, und diese Partei hätte dann das Recht, Ihr Eigentum zu fordern, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

Wenn eine Bank jemandem Geld leiht, fügt sie oft eine Klausel in den Vertrag ein, die besagt, dass der Kreditnehmer einer Zwangsvollstreckung zustimmen muss, wenn er nicht zahlt. Wenn der Kreditnehmer zustimmt, erhält er einen Titel, der sehr schwer zu bestreiten ist. Die Klausel wird bei Abschluss in den Hypothekenvertrag aufgenommen und kann von der Bank bei anhaltenden Zahlungsschwierigkeiten ohne Gerichtsverfahren durchgesetzt werden.

Die Bank muss eine Person, die ihre Kreditraten nicht bezahlen kann, nicht verklagen. Sie können direkt eine Zwangsverwaltung beantragen, um die Immobilie zu verkaufen, die der Zwangsvollstreckung unterliegt. Die Bank erhält am Ende das Geld aus dem Verkauf, zusätzlich zu den Zinsen auf den unbezahlten Kreditbetrag. Die Person, der die Immobilie gehörte, würde alle zusätzlichen Beträge erhalten.

§ 1147 BGB sieht vor, dass eine Bank das Recht hat, die belasteten Grundstücke und Grundstücke zu verkaufen, wenn der Kreditnehmer mit der Zahlung seines Darlehens in Verzug gerät. Diese gibt der Bank Sicherheit in Form der Grundschuld und ist das Herzstück des Auftrages.

Banken wollen schneller an ihr Geld kommen, wenn ein Kunde Zahlungsprobleme hat, deshalb erweitern sie die Sicherheit des Immobiliendarlehens auf Ihre anderen Vermögenswerte (u. a. Bargeld, Aktien, teure Fahrzeuge). Bei der Bestellung einer Grundschuld (Geldleihe für Grundstücke) ist ein abstraktes Schuldanerkenntnis erforderlich, das bedeutet, dass die Bank andere Vermögenswerte nehmen kann, wenn die Bank in die Zwangsvollstreckung geht. Ein langwieriger Prozess vor Gericht ist nicht erforderlich, denn wenn ein Bankangestellter den Vertrag über diese Vermögenswerte unterzeichnet, gibt er auch sein persönliches Versprechen, den Vertrag durchzusetzen. Die Bank erhält dann sofort ein vollstreckbares Eigentum an den Vermögenswerten.

Wenn eine Bank jemandem einen Kredit gewährt, schützt sie sich davor, zahlen zu müssen, wenn die Person nicht zurückzahlen kann, indem sie eine Grundschuld erhebt und die oben genannten Rechtsfolgen verhängt. Dies bedeutet, dass Sie Ihr Zuhause verlieren könnten, wenn Sie mehrere Raten Ihres Darlehens nicht bezahlen können.

Laden Sie hier die nötigen Dokumente herunter.

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Ehevertrag
Übertragungsvertrag unter Ehegatten
Adoption

Beispielhafter Ablauf

Sobald jemand den Notar mit der Vorbereitung der Beurkundung beauftragt, beginnt der Prozess. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Abbruch des Verfahrens mit Kosten verbunden. Solange der Notar keinen Entwurf erstellt hat, sind die Gebühren deutlich geringer als nach Erstellung und Versendung eines Entwurfes.

Teilen Sie uns mit, was beurkundet werden muss. Sie müssen keine rechtlichen Angaben machen. In der Regel reicht es aus, wenn Sie uns in eigenen Worten mitteilen, was Sie lösen oder erreichen wollen. Die Form ist Sache von uns.

Wenn eine Partei nicht gut genug Deutsch spricht, teilen Sie uns dies bitte zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit. Zum Termin muss dann ein Übersetzer hinzugezogen werden. In manchen Fällen muss das Dokument auch schriftlich übersetzt werden. Beides erfordert zusätzliche Zeit.

Der Notar erstellt anhand der von Ihnen erhaltenen Informationen einen Entwurf. Denken Sie daran, dass ein Notar nur Informationen in einem Entwurf berücksichtigen kann, die Sie oder die andere Partei ihm zur Verfügung stellen. Wenn Sie dem Notar Informationen (absichtlich oder nicht) vorenthalten, wird der Entwurf Ihrer Situation nicht vollständig gerecht.

In der Regel schickt Ihnen ein Notar einen Entwurf, damit Sie sich auf ihren Termin vorbereiten, eventuelle Lücken ausfüllen und eventuell noch vorhandene Ungenauigkeiten korrigieren können. Sobald der Notar den Entwurf verschickt hat, sind die Kosten für die Beendigung des Verfahrens erhöht.

Sollten Sie Änderungen oder Ergänzungen haben, teilen Sie dies bitte rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin dem Notar mit. Der Notar hat dann genügend Zeit, Änderungen und Ergänzungen zu prüfen und einzufügen. Und er kann den überarbeiteten oder ergänzten Entwurf vor der Beurkundung erneut an alle relevanten Personen zur Überprüfung senden.

Teilen Sie deshalb ihre Änderungswünsche so früh wie möglich mit, um auch den anderen Beteiligten genug Zeit zur Überprüfung des Entwurfes bei Änderungen zu geben.

Nachdem sich die Beteiligten und der Notar auf den Urkundentext geeinigt haben, kann ein Beurkundungstermin vereinbart werden.

Der Termin beginnt mit der Feststellung der Personalien. Bringen Sie also bitte gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass) mit.

Wenn Sie noch weitere Dokumente mitbringen müssen, teilen wir ihnen dies im Normalfall mit. Es schadet aber nicht, wenn Sie mehr Unterlagen als benötigt dabeihaben. Sofern wir von Ihnen amtliche Urkunden (wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Erbscheine, Testamente und Gerichtsakten, notarielle Urkunden) benötigen, benötigen wir in der Regel das Original, manchmal reichen auch beglaubigte Kopien. Eine einfache normale Kopie reicht oft nicht aus.

Der Notar liest Ihnen den vollständigen Text der Urkunde vor und stellt Ihnen alle Anlagen (z.B. Pläne) zur Ansicht zur Verfügung.  Das Vorlesen des Vertrages mag etwas altmodisch erscheinen, stellt aber sicher, dass alle Beteiligten den vollständigen Vertragstext mindestens einmal gehört haben. Auch kann der Notar den Inhalt der Urkunde beim Vorlesen besser prüfen. Sie werden überrascht sein, wie viele Ungereimtheiten Ihnen erst beim Vorlesen auffallen.

Während des Termins erläutert Ihnen der Notar den Inhalt der Urkunde. Stellen Sie im Termin alle Fragen die ihnen auf dem Herzen liegen. Im Termin aufkommende Fragen lassen sich in den meisten Fällen schnell im Termin klären.

Wenn Sie nach dem Vorlesen der Urkunde und dem Klären Ihrer Fragen mit dem Inhalt der Urkunde einverstanden sind, unterschreiben Sie diese. Anschließend unterschreibt auch der Notar. Damit ist die Beurkundung beendet.

Der Notar bringt auf dem Originaldokument sein Siegel an. Die Abschriften werden dann vom Original abgefertigt.  Diese Kopien können als beglaubigte Kopien oder einfache Kopien erstellt werden.

Jeder Beteiligte erhält die vorgesehenen Ausfertigungen oder Abschriften übersandt. Gleichzeitig bekommen Sie normalerweise auch unsere Rechnung.

Im Anschluss an den Termin vollzieht der Notar die Urkunde, d. h. er führt die gewünschten rechtlichen Veränderungen herbei.

Manchmal erfordert die Urkunde, dass der Notar Verzichtserklärungen, Vorkaufsrechtsbescheide und andere Dokumente einholt, um die Urkunde ordnungsgemäß abzuwickeln.

Dem Notar obliegt ferner die Überwachung bestimmter Tätigkeiten, teilweise auch als Treuhänder. Beispielsweise informiert er den Käufer über die Fälligkeit des Kaufpreises.

Anträge beim Grundbuchamt oder Handelsregister werden vom Notar auf der Grundlage einer Urkunde eingereicht. In der Urkunde wird dem Notar hierzu eine Vollmacht erteilt oder er ist kraft Gesetzes antragsbefugt.

Wenn die Urkunde endgültig abgewickelt und der gewünschte Erfolg eingetreten ist, informiert Sie der Notar noch einmal abschließend.

 

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FAQ

Häufig auf Google gestellte Fragen.

Hier finden Sie die Fragen und Antworten, die von den meisten Menschen auf Google bezüglich einer Grundschuldbestellung gefragt werden.

Haben Sie weitere Fragen, die hier nicht aufgelistet sind, dürfen Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

Grundlage für die notarielle Beurkundung der Grundschuld ist das Grundschuldbestellungsformular. Dieses Formular stellt in der Regel das Kreditinstitut aus, das die Finanzierung anbietet. Nach der Beurkundung leitet der Notar die Unterlagen an das Grundbuchamt der entsprechenden Gemeinde weiter.
Eine Grundschuldbestellung wird immer dann notwendig, wenn Sie als Hauskäufer Ihre Immobilie finanzieren. Für die Bank, die Ihnen den Kredit gibt, dient die Grundschuld als Sicherheit.
Die Dauer für die Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch beträgt im Durchschnitt zwischen 4 und 6 Wochen. Bei einer Eintragung mit Grundschuldbrief, verzögert sich die Eintragung meistens noch etwas, da der Grundschuldbrief an den Gläubiger ausgehändigt werden muss.
 
Sofern Immobilienkäufer den Kauf über eine Bank finanzieren wollen, ist die Grundbuchbestellung nötig. Da Kreditgebern dieses Grundpfandrecht als Sicherheit für das Darlehen dient, verlangen sie in der Regel die Grundbuchbestellung. Ohne sie dürfte in den allermeisten Fällen der Kredit verwehrt werden.
 

Bitte entschuldigen Sie, unsere Formulare stehen bald zum Download zur Verfügung

Bis dahin können Sie uns jederzeit zu unseren Öffnungszeiten anrufen und wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.

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