Immobilienrecht

Wir machen es Ihnen einfach

Der Verkauf einer Immobilie ist oft die größte Transaktion im Leben, sowohl finanziell als auch emotional. Aus diesem Grund ist die Beteiligung des Notars bei allen Transaktionen die Grundbesitz betreffen zwingend erforderlich um alle Beteiligten abzusichern und zu schützen.

„Durch Immobilien lernt man mehr über Menschen, man lernt mehr über Gemeinschaftsfragen, man lernt mehr über das Leben und man lernt mehr über die Auswirkungen der Regierung als in jedem anderen Beruf, den ich kenne.“

Buying real estate concept

Beschreibung des Tätigkeitsfeldes: Immobilienrecht

Der Verkäufer betrachtet seine Immobile oft als den wichtigsten Gegenstand seines Vermögens. Der Notar muss bei der Transaktion mitwirken, um sicherzustellen, dass sowohl der Verkäufer als auch der Käufer entsprechend beraten werden, und um potenzielle Probleme zu vermeiden. Der Notar prüft sämtliche Unterlagen, entwirft den Kaufvertrag und überwacht nach der Zahlung auch die Übertragung im Grundbuch auf den Käufer.

Der Notar achtet auch darauf, dass die Parteien aus dem Vertrag bekommen, was sie wollen, er ist unabhängig und keiner Partei nur einseitig verpflichtet. Der Notar bespricht mit den Parteien die Einzelheiten des Vertrages und stellt sicher, dass der Vertrag ausgewogen ist und auch tatsächlich das enthält, was die Beteiligten wünschen. Dabei kommen Immobilien in allen möglichen Formen vor, wie z. B. eine Eigentumswohnung, ein Tiefgaragenstellplatz, ein Haus, ein Grundstück, landwirtschaftliche Flächen usw.

Folgend finden Sie die Angelegenheiten, die wir für Sie handhaben.

Laden Sie hier die nötigen Dokumente herunter.

Teilen Sie uns ihr Anliegen über unsere Datenblätter mit!

Immobilienkaufvertrag
Schenkungsvertrag
FAQ

Häufig auf Google gestellte Fragen.

Hier finden Sie die Fragen und Antworten, die von den meisten Menschen auf Google bezüglich des Immobilienrechts gefragt werden.

Haben Sie weitere Fragen, die hier nicht aufgelistet sind, dürfen Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

Das Immobilienrecht befasst sich besonders mit dem Kauf, dem Verkauf und der Belastung von Grundstücken sowie von Haus und Wohnung. Dieser Fachbereich wird auch als Liegenschaftsrecht bezeichnet.
Man könnte auch sagen, dass das Immobilienrecht das Handfesteste ist, was das Wirtschaftsrecht zu bieten hat. „Das Immobilienrecht ist also sehr manigfaltig und bietet neben den vielen verschiedenen Rechtsgebieten auch andere interessante Aspekte für Juristen.
Unter dem Begriff „Grundstücksrecht“ werden die Grundstücke betreffende Rechtssätze zusammengefasst. Dazu zählen neben dem Recht auf Eigentum und dem Erbbaurecht insbesondere: das Grundpfandrecht. die Grunddienstbarkeit.
Eine Immobilienrechtsschutzversicherung sichert Vermieter, Mieter, Verpächter, Pächter und Eigentümer einer Immobilie ab. Von Grundstücksgrenzen über Mietrückstände bis hin zur Eigenbedarfskündigung: Streitigkeiten rund um Immobilien sind teuer.
In Deutschland bestehen für Ausländer keine grundsätzlichen Restriktionen, Immobilien zu erwerben. Die deutsche Gesetzgebung ist diesbezüglich sehr liberal. Dies gilt sowohl für natürliche wie auch für juristische Personen. Die Herkunft der Käufer spielt keine Rolle.
Mit einer Spezialisierung im Immobilienwirtschaftsrecht ergeben sich vielversprechende Berufsaussichten. Man ist sowohl bei wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Großkanzleien in deren Real-Estate-Abteilung gefragt als auch bei mittelständischen Kanzleien und Anwaltsboutiquen.
 

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns

Beispielhafter Ablauf

Sobald jemand den Notar mit der Vorbereitung der Beurkundung beauftragt, beginnt der Prozess. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Abbruch des Verfahrens mit Kosten verbunden. Solange der Notar keinen Entwurf erstellt hat, sind die Gebühren deutlich geringer als nach Erstellung und Versendung eines Entwurfes.

Teilen Sie uns mit, was beurkundet werden muss. Sie müssen keine rechtlichen Angaben machen. In der Regel reicht es aus, wenn Sie uns in eigenen Worten mitteilen, was Sie lösen oder erreichen wollen. Die Form ist Sache von uns.

Wenn eine Partei nicht gut genug Deutsch spricht, teilen Sie uns dies bitte zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit. Zum Termin muss dann ein Übersetzer hinzugezogen werden. In manchen Fällen muss das Dokument auch schriftlich übersetzt werden. Beides erfordert zusätzliche Zeit.

Der Notar erstellt anhand der von Ihnen erhaltenen Informationen einen Entwurf. Denken Sie daran, dass ein Notar nur Informationen in einem Entwurf berücksichtigen kann, die Sie oder die andere Partei ihm zur Verfügung stellen. Wenn Sie dem Notar Informationen (absichtlich oder nicht) vorenthalten, wird der Entwurf Ihrer Situation nicht vollständig gerecht.

In der Regel schickt Ihnen ein Notar einen Entwurf, damit Sie sich auf ihren Termin vorbereiten, eventuelle Lücken ausfüllen und eventuell noch vorhandene Ungenauigkeiten korrigieren können. Sobald der Notar den Entwurf verschickt hat, sind die Kosten für die Beendigung des Verfahrens erhöht.

Sollten Sie Änderungen oder Ergänzungen haben, teilen Sie dies bitte rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin dem Notar mit. Der Notar hat dann genügend Zeit, Änderungen und Ergänzungen zu prüfen und einzufügen. Und er kann den überarbeiteten oder ergänzten Entwurf vor der Beurkundung erneut an alle relevanten Personen zur Überprüfung senden.

Teilen Sie deshalb ihre Änderungswünsche so früh wie möglich mit, um auch den anderen Beteiligten genug Zeit zur Überprüfung des Entwurfes bei Änderungen zu geben.

Nachdem sich die Beteiligten und der Notar auf den Urkundentext geeinigt haben, kann ein Beurkundungstermin vereinbart werden.

Der Termin beginnt mit der Feststellung der Personalien. Bringen Sie also bitte gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass) mit.

Wenn Sie noch weitere Dokumente mitbringen müssen, teilen wir ihnen dies im Normalfall mit. Es schadet aber nicht, wenn Sie mehr Unterlagen als benötigt dabeihaben. Sofern wir von Ihnen amtliche Urkunden (wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Erbscheine, Testamente und Gerichtsakten, notarielle Urkunden) benötigen, benötigen wir in der Regel das Original, manchmal reichen auch beglaubigte Kopien. Eine einfache normale Kopie reicht oft nicht aus.

Der Notar liest Ihnen den vollständigen Text der Urkunde vor und stellt Ihnen alle Anlagen (z.B. Pläne) zur Ansicht zur Verfügung.  Das Vorlesen des Vertrages mag etwas altmodisch erscheinen, stellt aber sicher, dass alle Beteiligten den vollständigen Vertragstext mindestens einmal gehört haben. Auch kann der Notar den Inhalt der Urkunde beim Vorlesen besser prüfen. Sie werden überrascht sein, wie viele Ungereimtheiten Ihnen erst beim Vorlesen auffallen.

Während des Termins erläutert Ihnen der Notar den Inhalt der Urkunde. Stellen Sie im Termin alle Fragen die ihnen auf dem Herzen liegen. Im Termin aufkommende Fragen lassen sich in den meisten Fällen schnell im Termin klären.

Wenn Sie nach dem Vorlesen der Urkunde und dem Klären Ihrer Fragen mit dem Inhalt der Urkunde einverstanden sind, unterschreiben Sie diese. Anschließend unterschreibt auch der Notar. Damit ist die Beurkundung beendet.

Der Notar bringt auf dem Originaldokument sein Siegel an. Die Abschriften werden dann vom Original abgefertigt.  Diese Kopien können als beglaubigte Kopien oder einfache Kopien erstellt werden.

Jeder Beteiligte erhält die vorgesehenen Ausfertigungen oder Abschriften übersandt. Gleichzeitig bekommen Sie normalerweise auch unsere Rechnung.

Im Anschluss an den Termin vollzieht der Notar die Urkunde, d. h. er führt die gewünschten rechtlichen Veränderungen herbei.

Manchmal erfordert die Urkunde, dass der Notar Verzichtserklärungen, Vorkaufsrechtsbescheide und andere Dokumente einholt, um die Urkunde ordnungsgemäß abzuwickeln.

Dem Notar obliegt ferner die Überwachung bestimmter Tätigkeiten, teilweise auch als Treuhänder. Beispielsweise informiert er den Käufer über die Fälligkeit des Kaufpreises.

Anträge beim Grundbuchamt oder Handelsregister werden vom Notar auf der Grundlage einer Urkunde eingereicht. In der Urkunde wird dem Notar hierzu eine Vollmacht erteilt oder er ist kraft Gesetzes antragsbefugt.

Wenn die Urkunde endgültig abgewickelt und der gewünschte Erfolg eingetreten ist, informiert Sie der Notar noch einmal abschließend.

 
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner